Fördermittel Modul 5
7. Projektaufruf im Rahmen des LEADER-Programms für das Modul 5
Für die aktuelle Förderperiode 2023-2027 stehen der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) Brenzregion EU-Mittel sowie weitere Finanzmittel zur Verfügung. Diese Fördermittel sollen für folgende thematische Handlungsfelder eingesetzt werden, die im Rahmen des Regionalen Entwicklungskonzepts festgelegt wurden:
- Landschaftsschutz und regionale Ernährungssysteme
- Regionale Wertschöpfung, nachhaltiger Tourismus und Kompetenzausbau
- Mobilität für alle, Erreichbarkeit und Infrastrukturen
- Leben, Wohnen und Ortsentwicklung sozial gerecht und ressourcenschonend
Innerhalb dieser Handlungsfelder können Projekte zu verschiedenen Modulen von Unternehmen, Vereinen, Privatpersonen und Kommunen gefördert werden. Potenzielle Projektträger können ihre Projektideen ab sofort bei der Geschäftsstelle LEADER für das Fördermodule 5 einreichen. Dies umfasst:
Modul 5 private nicht-investive Vorhaben: EU-Mittel in Höhe von insgesamt 50.000 EUR sowie korrespondierende Landesmittel
Dieses Modul umfasst die sogenannten nicht körperlich-fassbaren Investitionen. Dies können etwa Theatervorstellungen oder ähnliches sein, oder auch die dazugehörigen Verbrauchsmaterialen wie Flyer. Ebenfalls dazu zählen zum Beispiel die Erstellung von Konzepten, Beratungs- und Weiterbildungsangebote, Workshops, Veranstaltungen oder kulturelle Initiativen, die das Leben in der LEADER-Brenzregion bereichern. Ziel dieser Projekte soll eine strukturelle Verbesserung in der Region sein.
Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für das Jahr 2025 ist unter anderem eine hinreichende Projektreife, was bedeutet, dass das Projekt bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LAG konzeptionell soweit fortgeschritten sein soll, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (z. B. je drei Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank usw.).
Die Projektanträge können ab sofort und bis zum 17. Oktober 2025 eingereicht werden.
Der Termin für die Projektauswahl wird voraussichtlich der 20.11. 2025 sein.
Grundsätzliche Informationen zum Förderprogramm sowie die notwendigen Dokumente zur Bewerbung finden sich unter www.brenzregion.de/downloads, ebenso die Fördersatztabelle des Module 5.
Vor Antragseinreichung wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle LEADER zur Überprüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee empfohlen. Die Kontaktdaten für die Einreichung der Anträge und für Auskünfte lauten:
Landratsamt Heidenheim
Geschäftsstelle LEADER
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefonnummer: 07321 321 2494
E-Mail:leader@landkreis-heidenheim.de
Internet: www.brenzregion.de