10. Projektaufruf für die Module 1, 2 und 6
Für die aktuelle Förderperiode 2023-2027 stehen der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) Brenzregion EU-Mittel und weitere Finanzmittel zur Verfügung. Diese Fördermittel sollen für nachstehende thematische Handlungsfelder eingesetzt werden, die im Rahmen des Regionalen Entwicklungskonzepts festgelegt wurden. Innerhalb dieser Handlungsfelder können Projekte zu verschiedenen Modulen gefördert werden:
- Landschaftsschutz und regionale Ernährungssysteme
- Regionale Wertschöpfung, nachhaltiger Tourismus und Kompetenzausbau
- Mobilität für alle, Erreichbarkeit und Infrastrukturen
- Leben, Wohnen und Ortsentwicklung sozial gerecht und ressourcenschonend
Ab sofort können potenzielle Projektträger ihre Projektideen bei der Geschäftsstelle LEADER für die Fördermodule 1, 2 und 6 einreichen:
Modul 1 – Öffentliche Projekte
Dieses Fördermodul richtet sich an öffentliche Projektträger wie Kommunen z. B. bei der Dorferneuerung und -entwicklung oder bei Dienstleistungen zur Grundversorgung.
Weitere Möglichkeiten sind in der Fördersatztabelle aufgelistet.
Modul 2 – Private Projektträger
Dieses Fördermodul unterstützt private Projektträger z. B. Unternehmen, Vereine oder Privatpersonen bei der Dorferneuerung und -entwicklung oder bei der Gründung und Entwicklung von Unternehmen. Weitere Möglichkeiten sind in der Fördersatztabelle aufgelistet.
Modul 6 – Private Vorhaben
Bei diesem Fördermodul sind ebenfalls private Projektträger angesprochen. Hierunter fallen Projekte zur Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen in der Landwirtschaft, der sozialen Inklusion sowie zur lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft.
Das EU-Budget für diesen Aufruf beträgt 950.000 Euro, zuzüglich unter Vorbehalt stehender korrespondierender Landesmittel.
Zudem sind grundsätzlich nur Vorhaben förderfähig, deren förderfähige Gesamtsumme 600.000 Euro netto nicht überschreiten.
Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER ist unter anderem eine hinreichende Projektreife. Projekte sollen bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LAG konzeptionell soweit fortgeschritten sein soll, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Regierungspräsidium Stuttgart, möglich ist. Die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen sollen weitgehend abgeschlossen sein (z. B. je drei Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank usw.).
Die Projektanträge können ab sofort und bis zum 15.06.2026 eingereicht werden.
Der Termin für die Projektauswahl wird voraussichtlich der 15. Juli 2026 sein.
Im Falle einer Auswahl eines Projekts durch die LAG Brenzregion ist der vollständige Förderantrag bei den Bewilligungsbehörden bis zum 15. Oktober 2026 einzureichen.
Grundsätzliche Informationen zum Förderprogramm sowie die notwendigen Dokumente zur Bewerbung finden sich unter www.brenzregion.de/downloads, ebenso die Fördersatztabelle der Module 1, 2 und 6.
Vor Einreichung des Projektantrags wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle LEADER zur Überprüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee empfohlen.
Die Kontaktdaten für die Einreichung der Anträge und für Auskünfte lauten:
Geschäftsstelle LEADER Brenzregion
im Landratsamt Heidenheim
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
07321 321-2494